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Richtlinien des FV Altenstadt
1. Mitgliedsbeitrag
Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt und betragen jährlich:
Erwachsene ab 18 Jahren € 50,-
Jugendliche 14 - 17 Jahren € 20,-
Kinder unter 14 Jahren € 10,-
Familienbeitrag € 75,-
(1 od. 2 Elternteile u.
Kinder unter 18 Jahren)
Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich im Voraus erhoben.
Der neue Beitrag aufgrund eines Alterssprunges ist erstmalig im darauf folgenden Halbjahr fällig.
2. Beitragserlassung
Beitragserlassung ganz oder teilweise über die Satzung und Ehrenrichtlinien hinaus, für Vereinsmitarbeiter und Schiedsrichter, kann nur für ein Geschäftsjahr der Vorstand gewähren. Die Ausfallzeit gilt für diese Personen als Mitgliedschaft.
Aus triftigem Grund können Mitglieder auf schriftlichen Antrag ganz oder teilweise vom Mitgliedsbeitrag auf jeweils ein Geschäftsjahr durch Vorstandsbeschluss befreit werden. Die Zeit der gänzlichen Beitragserlassung gilt als zeitweiliger Austritt und wird hier nicht als Mitgliedschaft anerkannt.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Der Beitrag kann aber freiwillig bis auf Widerruf weiter bezahlt werden. Das Ehrenmitglied muss aber dazu befragt werden.
3. Eintrittsgelder
Bei sportlichen Veranstaltungen, bei denen der FV Altenstadt als alleiniger Veranstalter auftritt, werden von den FVA - Mitgliedern, Rentnern und Schwerbehinderten verbilligte Eintrittspreise erhoben.
Ehrenmitglieder sind bei diesen Veranstaltungen vom Eintrittspreis befreit. Sollte dabei das Mitglied dem Kassierer persönlich nicht bekannt sein, so muss der Mitgliedsausweis vorgezeigt werden.
Ehrenmitglieder bekommen einen entsprechenden Mitgliedsausweis.
Jugendmitarbeiter und Inserenten im Goal erhalten kostenlos eine Jahreskarte.
Spieler und Betreuer der 1. Mannschaft und Reserve, sowie Spieler der Jugend des FVA erhalten freien Eintritt.
Frauen, Kinder und Jugendliche (unter 16 Jahren) sind bei diesen Veranstaltungen ebenfalls vom Eintritt befreit. Eintrittspreise zu Verbandsspielen 2007/2008:
Nichtmitglieder € 2,-
Dauerkarte Nichtmitglieder € 22,-
Mitglieder, Rentner, Schüler,
Studenten, Schwerbehinderte € 1,50
Dauerkarte verbilligter Preis € 16,-
Schiedsrichter u. SR-Beobachter
mit gültigem Ausweis € 0,-
Bezirks- u. Verbandsfunktionäre € 0,-
4. Außerordentliche Ausgaben
Genehmigung durch 1. Vorsitzenden allein bis € 500,-
Genehmigung durch 1. Vorsitzenden zusammen mit Leiter Finanzen bis € 2.000,-
Genehmigung durch Vorstand bis € 5.000,-
Genehmigung durch Vereinsausschuss bis € 10.000,-
Genehmigung durch Mitgliederversammlung über € 10.000,- (lt. Satzung)
5. Sportkleidung und -geräte
Die Anschaffung und Ausführung der Sportkleidung und -geräte sind vom Vorstand zu genehmigen.
Die Grundfarben „violett - weiß“ für die Sportkleidung sollten nach Möglichkeit eingehalten werden.
6. Geld- und Sachwertsammlungen
Alle Geld- und Sachwertsammlungen müssen vorher vom Vorstand genehmigt werden, ebenso Anträge auf Zuschüsse.
7. Ehrenrichtlinien
Dem Verein stehen folgende Ehrungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Silberne Ehrennadel
Goldene Ehrennadel
Ehrenmitgliedschaft
Ehrungen an Mitglieder können nur in dieser Reihenfolge ausgesprochen werden.
7.1 Die silberne Ehrennadel wird verliehen:
a) Für 20-jährige Mitgliedschaft, wobei Unterbrechungen durch zeitweiligen Austritt abgezogen werden.
b) Für 300 Spiele in den aktiven Mannschaften des FV Altenstadt, wobei Jugend- und AH – Spiele nicht angerechnet werden.
c) Für 300 Pflichtspiele als Schiedsrichter für den FV Altenstadt.
7.2 Die goldene Ehrennadel wird verliehen:
a) Für 40 -jährige Mitgliedschaft, wobei Unterbrechungen durch zeitweiligen Austritt abgezogen werden.
b) An Mitglieder, die mindestens 20 Jahre Träger der silbernen Ehrennadel sind, wobei Unterbrechungen durch zeitweiligen Austritt abgezogen werden.
c) Für 600 Spiele in den aktiven Mannschaften des FV Altenstadt, wobei Jugend- und AH - Spiele nicht angerechnet werden.
d) Für 600 Pflichtspiele als Schiedsrichter für den FV Altenstadt.
7.3 Die Ehrenmitgliedschaft wird verliehen:
a) Für 50 - jährige Mitgliedschaft, wobei Unterbrechungen durch zeitweiligen Austritt abgezogen werden.
b) An Mitglieder, die mindestens 10 Jahre Träger der goldenen Ehrennadel sind, wobei Unterbrechungen durch zeitweiligen Austritt abgezogen werden.
c) An Träger der goldenen Ehrennadel, die das 75. Lebensjahr erreicht haben. Ehrenmitglieder sind vom Mitgliedsbeitrag und vom Eintrittspreis sportlicher Veranstaltungen befreit, bei denen der FV Altenstadt alleiniger Veranstalter ist.
7.4 Für besondere Verdienste um den Fußballverein Altenstadt können Ehrungen verliehen werden, wenn auch die unter 7; 7.1; 7.2 und 7.3 angegebenen Bedingungen noch nicht erfüllt sind.
Auch an Nichtmitglieder können diese Ehrungen ausgesprochen werden.
Über Ehrungen, die unter 7.1; 7.2 und 7.3 angegeben sind, entscheidet der Vorstand, unter 7.4 der Vereinsausschuss.
8. Richtlinien für Geburtstagsehrung
Zum 50. und 65. Geburtstag eines jeden Mitgliedes wird eine Glückwunschkarte zugestellt.
Zum 60. Geburtstag wird jedes Mitglied von einer Delegation des FV Altenstadt besucht. Dabei wird eine
FVA-Ehrenuhr oder ein Geschenkkorb (Wert ca. 40,- €) und eine Glückwunschkarte überreicht.
Ab dem 70. Geburtstag wird jedes Mitglied alle 5 Jahre von einer Delegation des FV Altenstadt besucht und ein geeignetes Präsent mit Glückwunschkarte überreicht.
9. Richtlinien für Totenehrung
Verstorbene Vereinsmitglieder werden auf folgende Art geehrt:
Niederlegung von Kranz oder Gebinde durch 1. Vorsitzenden oder beauftragten Personen.
Diese Richtlinien sind vom Vorstand mit Billigung des Vereinsausschusses nach Bedarf zu ergänzen.
Diese Richtlinien wurden zuletzt bei der Sitzung des Vereinsausschusses am 02.02.09 und der Mitgliederversammlung am 20.03.09 geändert. |